Vorsorgeuntersuchungen

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind folgende Vorsorge-Leistungen enthalten:

Alle 2 Jahre: einen ärztlichen Check zur Früherkennung von Erkrankungen können Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr vornehmen lassen. Patienten im Hausarztvertrag sogar jährlich mit erweitertem Leistungsspektrum.

Dieser beinhaltet:

  • Eine Ganzkörperuntersuchung
  • Hautkrebs-Untersuchung
  • Blutabnahme folgender Werte: Cholesterin (Blutfett), Blutzucker.

Interessant ist diesbezüglich, dass vor dem 35 Lebensjahr kein „Check-up“ für Kassenpatienten vorgesehen ist !

Auch weitere Untersuchungen (z.B. EKG oder Ultraschall, weitere Blutuntersuchungen) gehören nicht zum Leistungsspektrum der im Rahmen der Gesundheitsvorsorge angebotenen Leistungen und müssen somit vom Patienten selbst getragen werden!

Sollten Sie also an erweiterter Vorsorge interessiert sein, sprechen Sie uns an,-
wir helfen Ihnen gerne!